Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05   

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https://dejure.org/2006,5952
OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AMG, § 13 Abs 2 Nr 1 AMG, § 3 Nr 8 MPG, § 6 Abs 1 MPG, § 6 Abs 2 MPG
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis des Apothekers zur Herstellung "arzneimittelähnlicher" Medizinprodukte

  • nomos.de PDF

    UWG § 4 Nr. 11; AMG §§ 4, 13 II Nr. 1, 21; MPG § 3 Nr. 1, 8, § 6
    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • nomos.de PDF

    AMG §§ 4, 13, 21; MPG §§ 3, 6
    Vertrieb selbst hergestellter arzneimittelähnlicher Produkte

  • Judicialis

    AMG § 4; ; AMG § 13; ; MPG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 4; AMG § 13; MPG § 3
    Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen als Medizinprodukt in Abgrenzung zum Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis eines Apothekers zur Herstellung und zur Abgabe der Spritzen auch ohne CE-Kennzeichnung ; Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen als Medizinprodukte ; Abgrenzung zwischen Arzneimittel und ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Diese Sichtweise wird bestätigt durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff des Funktionsarzneimittels (vgl. WRP 06, 736 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. a.a.O. - Arzneimittelwerbung im Internet; vorher bereits WRP 2000, 510, 513 - L-Carnitin) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 05, 863 - HLH Warenvertrieb) spielt der Begriff zwar bei der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln eine zentrale Rolle; insbesondere kann ein Mittel, das "in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat", auch aus der Sicht des Verkehrs kein Arzneimittel sein (vgl. BGH a.a.O. - L-Karnitin, S. 513).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98

    Fertigarzneimittel; Bulkware; im voraus hergestellt; Abpacken auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn der Apotheker mehrere fertig bezogene Wirkstoffe zu einem gebrauchsfertigen Arzneimittel mischt (vgl. OLG München OLGR 06, 636), kann dahinstehen, da die vom Beklagten hergestellte Injektionslösung mit der Hyaluronsäure nur einen einzigen - fertig bezogenen - Wirkstoff enthält.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 193/06

    CE-Kennzeichnung

    Das Berufungsgericht hat dem Zahlungsantrag und, soweit die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung begehrt hat, dem ersten Hilfsantrag stattgegeben; die weitergehende Berufung der Klägerin hat es zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. WRP 2007, 216).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.

    Dieses Verständnis ist jedoch die durch die Systematik des Art. 1 Nr. 2 lit. b der Richtlinie 2001/83/EG, die zu einer Abgrenzung zwischen der pharmakologische und der immunologischen oder metabolischen Wirkung zwingt, nicht in Einklang zu bringen (Senat, Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28).

    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28) zu § 3 MPG ist zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" deshalb der Auffassung einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission (Wiedergabe bei Groening, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rd. 182) zu folgen und der Begriff der pharmakologische Wirkung zu definieren als "Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert".

  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07

    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senats entscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, PAROEX 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 4 U 55/08

    Untersagung des Vertriebs eines nicht zugelassenen Arzneimittels

    Insoweit beziehen sich die Klägerinnen auf Urteile des Senats in der Sache 4 U 194/06 und des OLG Frankfurt (WRP 2007, 216 ff.), die unter Bezugnahme auf die MEDDEV Richtlinie eine besondere Art von Wirkung auf den Körper ausreichen ließen.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2508
OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05 (https://dejure.org/2007,2508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2007 - 27 U 121/05 (https://dejure.org/2007,2508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2007 - 27 U 121/05 (https://dejure.org/2007,2508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt eines Prospekts zur Beteiligung an einem Windkraftfonds; Entstehen eines falschen Eindrucks bei Abdruck drei unterschiedlicher Windgutachten; Anspruch aus Prospekthaftung wegen eines fehlerhaften Anlageprospektes; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 287; ; AGBG § 9; ; BGB § 252; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 130 Nr. 6; AGBG (a.F.) § 9; BGB § 249 § 252
    Zur Haftung wegen fehlerhaften Anlageprospekts für Beteiligung an einer Publikums-KG zum Betrieb eines Windparks bei Nichteintritt gutachterlich prognostizierter Windvorhersagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unzutreffender Prospekt-Angaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Anleger eines Windkraftfonds bekommen Schadensersatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Windkraftfonds müssen im Anlageprospekt auf gutachterlich empfohlene Abschläge hinweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Windkraftfonds

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Windkraftfonds

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anleger eines Windkraftfonds bekommen Schadensersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Berufungsbegründung per Computerfax mit eingescannter Unterschrift zulässig? (IBR 2007, 1164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prospekthaftung: Fehlerhafter Prospekt eines Windkraftfonds verpflichtet zum Schadensersatz! (IMR 2007, 1121)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Dazu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig dargestellt werden (vgl. etwa BGH NJW 2002, 1711 m.w.N.).

    Auch ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit widerspricht der Aufgabe des Prospekts, die potenziellen Anleger verlässlich, umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren (vgl. BGH NJW 2002, 1711, 1712).

    Es entspricht nach der ständigen Rechtsprechung der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (vgl. BGH NJW 2002, 1711, 1712 m.w.N.).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Entgegen der Auffassung der Berufung vermag der Senat aus der Entscheidung des BGH, NJW 2004, 2971, nichts Gegenteiliges abzuleiten.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Jedoch hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes bereits vor der Neufassung von § 130 Nr. 6 ZPO durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.7.2001 (BGBl 1, 1542) entschieden, dass die Erfüllung der gesetzlich erforderlichen Schriftform, zu der grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört, solchen bestimmenden Schriftsätzen nicht deshalb abzusprechen sei, weil sie durch moderne elektronische Medien - wie das auch im dortigen Streitfall zu beurteilende Computerfax - übermittelt werden und mangels Vorhandenseins eines körperlichen Originalschriftstücks beim Absender eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich sei (BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. nur BGH NJW 2005, 2086, 2087 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Denn die Wahl der Übertragungsart mittels Computerfax bedingt, dass für die so übertragene Kopie kein handschriftlich zu unterzeichnendes Original existiert (anders liegt es nur, wenn tatsächlich per normalem Faxgerät übermittelt wird, vgl. BGH, NJW 2006, 3784).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 27 U 121/05
    Darüber hinaus haften die Personen, die hinter der Komplementär-GmbH und der Publikums-KG stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (vgl. BGH NJW 1981, 1449f.).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 30/07

    Beratungspflichten des Vermittlers von Beteiligungen an Windkraftwerken

    Der Beklagte hat ferner gemeint, eine zur Prospekthaftung ergangene Entscheidung des 27. Zivilsenats des OLG Hamm vom 29. März 2007 (27 U 121/05) stehe der im ersten Senatstermin geäußerten Rechtsauffassung mit ihren strengen Anforderungen an Vermittler von Windkraftanlagen gleichfalls entgegen.
  • OLG Koblenz, 13.03.2008 - 2 U 1490/04

    Schadenersatz aus Prospekthaftung hinsichtlich Windkraftfonds

    Im Falle der Beteiligung an einem Windkraftfonds ist die zutreffende Wiedergabe der Ergebnisse eingeholter Windgutachten im Anlageprospekt regelmäßig ein für die Anlageentscheidung bedeutsamer Umstand (OLG Hamm Urteil vom 29.03.2007 - 27 U 121/05).
  • LG Stade, 14.01.2016 - 3 O 8/14

    Windernergieanlage - Prospekthaftung - Schadensberechnung

    Unabhängig davon müssen die Ergebnisse der den Prospektangaben zugrunde liegenden Windgutachten hinreichend zutreffend dargestellt werden (vgl. zum Vorstehenden auch OLG Hamm, Urt. v. 29.7.2003, 27 U 121/05, juris, Rn. 43 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7682
OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 13 U 132/06 (https://dejure.org/2007,7682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit für die Klage gegen einen in der Schweiz ansässigen Arzt wegen Aufklärungspflichtverletzung bei Verschreibung von in Deutschland einzunehmenden Medikamenten

  • Wolters Kluwer

    Frage der gerichtlichen Zuständigkeit bei Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verschreibung von Medikamenten durch einen Schweizer Arzt in seiner in der Schweiz gelegenen Praxis und absprachegemäße Einnahme der Medikamente am Wohnsitz im Inland mit der Folge ...

  • Judicialis

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; ; EuGVVO Art. 5 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; EuGVVO Art. 5 Nr. 3
    Gerichtsstand bei Geltendmachung der Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verschreibung von Medikamenten durch einen Schweizer Arzt in seiner in der Schweiz gelegenen Praxis bei Einnahme der Medikamente im Inland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Haftungsauslösendes Ereignis ist bei einer Aufklärungspflichtverletzung nämlich nicht bereits die unterlassene Aufklärung des Patienten, sondern der im weitesten Sinne ärztliche Eingriff (siehe dazu BGH NJW 2005, 1716) durch die nachfolgende Einnahme der Medikamente, die mangels ordnungsgemäßer Aufklärung ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt.
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    In der genannten Entscheidung hat der EuGH lediglich klar gestellt, dass das nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO zuständige Gericht nicht zuständig ist, über die Klage unter anderen nicht-deliktischen Gesichtspunkten zu entscheiden ( so auch BGH WM 2005, 339).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    In einer späteren Entscheidung (vom 10.06.2004 - C 168/02 - Kronhofer) hat der EuGH bei Geltendmachung einer Haftung aus unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit Anlageberatung den Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO nicht etwa wegen einer vertraglichen Anknüpfung, sondern daran scheitern lassen, dass der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, nicht der Ort des Klägerwohnsitzes - als Ort des Mittelpunkts seines Vermögens - sein kann, weil dem Kläger nach seinem Vorbringen durch Verlust von Vermögensbestandteilen in einem anderen Vertragsstaat ein finanzieller Schaden entstanden ist.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Zu Unrecht meint der Beklagte, Art. 5 Nr. 3 LugÜ komme vorliegend überhaupt nicht zur Anwendung, weil nach der Entscheidung des EuGH vom 17.09.2002 - Rs. C-334/00 - ein Nebeneinander von Vertrags- und Deliktsgerichtsstand für ein und denselben Sachverhalt nicht in Betracht komme.
  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Als Erfolgsort ist dabei der Ort zu verstehen, an dem das haftungsauslösende Ereignis den unmittelbar Betroffenen direkt geschädigt hat (EuGH NJW 1991, 631, 632), während der bloße Ort des Schadenseintritts nicht ausreichend ist.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-189/97

    Parlament / Rat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Der Entscheidung kann nicht entnommen werden, dass der EuGH damit die bisherige Rechtsprechung (siehe u. a. EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - C 189/97 - Kalfelis) aufgegeben hat, dass ein Gericht auch dann für eine Entscheidung über eine Klage unter einem auf deliktischer Grundlage beruhenden Gesichtspunkt zuständig sein kann, wenn daneben vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
  • LG Waldshut-Tiengen, 10.07.2006 - 1 O 36/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2007 - 13 U 132/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 10.07.2006 - 1 O 36/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Das Berufungsgericht (OLGR Karlsruhe 2007, 453) meint, die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergebe sich aus Art. 5 Nr. 3 des Luganer Übereinkommens.
  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

    Eine Konstellation wie im Urteil des OLG Karlsruhe vom 9. Februar 2007 - 13 U 132/06, wo ein Massendelikt im grenznahen Raum in Rede stand, liegt hier nicht vor.
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

    Der autonom nach dem BGB auszulegende Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne von § 32 ZPO bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Haftung auf Schadensersatz des jeweiligen Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag anknüpfen (vgl. OLG Karlsruhe NJOZ 2007, 2153, 2154f. - für eine Arzthaftungsklage und Art. 5 Ziffer 3. LugÜ; OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2004 - 15 U 153/04 - juris-Dokument Rd.31 - für eine Klage aus vorsätzlicher Falschberatung eines Kapitalanlegers und Art. 5 Ziffer 3. LugÜ; Zöller/Vollkommer, aaO., § 32 Rd.4ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4586
OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Kostenlast bei Klagerücknahme nach Vergleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 ZPO; § 98 ZPO; § 269 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 ZPO
    Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer außergerichtlich vergleichsweisen Verpflichtung des Klägers zur Klagerücknahme ohne Kostenvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer außergerichtlich vergleichsweisen Verpflichtung des Klägers zur Klagerücknahme ohne Kostenvereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. i.V.m. § 98

  • rechtsportal.de

    ZPO § 98 § 269 Abs. 3 Satz 2
    Kostenlast bei Klagerücknahme nach Vergleich

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Aufhebung der Kosten bei außergerichtlichem Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Folgen eines außergerichtlichen Vergleichs für Verfahrenskosten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.04.1998 - 5 W 29/98

    Keine Kostenentscheidung bei Klagerücknahme nach Vergleich

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • OLG Köln, 04.02.1986 - 4 WF 337/85
    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Enthalte dagegen der zur Klagerücknahme verpflichtende (außergerichtliche) Vergleich keine Kostenregelung, gelte für diese § 269 Abs. 3 ZPO (Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 269, Rn. 18 lit. a) a. E.; OLG Köln MDR 1986, 503; gegen die Anwendung von § 98, allerdings o. Begr., auch Münchkomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 269, Rn. 44).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 63/95

    Wirksamkeit der Klagerücknahme; Berufung; Klagerücknahmeerklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • OLG München, 23.06.1975 - 10 W 1114/75
    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08

    Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Teilweise werden sie mit dem Berufungsgericht bejaht (OLG Zweibrücken, JurBüro 1978, 1881, 1882; OLG München, OLG-Report 1992, 47; OLG Bamberg, JurBüro 2003, 144, 145; MünchKomm-ZPO/Giebel, aaO, § 98 Rdn. 35; im Ergebnis auch OLG Celle, OLG-Report 2007, 453, 454: § 98 ZPO sei bei der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Die Festsetzungsfähigkeit der Vergleichs- oder Einigungsgebühr nach Maßgabe der gerichtlichen Kostengrundentscheidung haben auch mehrere Oberlandesgerichte bei Fehlen einer ausdrücklichen Kostenvereinbarung der Parteien bejaht (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1978, 1881; OLG München OLGR 1992, 47; OLG Bamberg JurBüro 2003, 144; OLG Celle OLGR 2007, 453).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Die Festsetzungsfähigkeit der Vergleichs- oder Einigungsgebühr nach Maßgabe der gerichtlichen Kostengrundentscheidung haben auch mehrere Oberlandesgerichte bei Fehlen einer ausdrücklichen Kostenvereinbarung der Parteien bejaht (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1978, 1881; OLG München OLGR 1992, 47; OLG Bamberg JurBüro 2003, 144; OLG Celle OLGR 2007, 453).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 16/21

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Darüber hinaus findet § 98 ZPO auch auf einen außergerichtlichen Vergleich Anwendung, in dem sich die Parteien zur Abgabe einer verfahrensbeendenden Prozesserklärung (z.B. Klagerücknahme) verpflichten und dessen Vollzug zur Beendigung des Rechtsstreits führt (vgl. BGH, NJW 1989, 39, 40; NJW-RR 2006, 1000 Rn. 3; OLG Celle, Beschl. v. 08.01.2007 - 7 W 1/07, BeckRS 2007, 1826, jeweils m.w.N.; MüKoZPO/Schulz, a.a.O., § 98 Rn. 3, 30; BeckOK ZPO/Jaspersen, a.a.O., § 98 Rn. 2).
  • LAG Köln, 24.09.2008 - 4 Ta 229/08

    Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs

    Nach herrschender Auffassung sind bei einer Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs die Kosten nach § 98 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn die Parteien keine andere Kostenregelung getroffen haben (vgl. LAG Hamm 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97 - LAGE § 98 Nr. 7; OLG Celle 08.01.2007 - 7 W 1/07 - OLGR Celle 2007, 453 - jeweils mit weiteren Nachweisen - sowie LAG Schleswig-Holstein 18.04.1996 - 4 Sa 63/95 - juris).
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